Häufige Fragen

Was müssen Sie für einen Termin mitbringen? – Wie lange sollten Sie vorher in der Praxis sein? 

In unserem FAQ finden Sie alle wichtigen Informationen.

Privatpatienten

Vor Beginn der Behand­lung wer­den unsere pri­vat­ver­si­cher­ten Pati­en­ten in Form einer schrift­li­chen Hono­rar­ver­ein­ba­rung über unsere Pri­vat­preise in Kennt­nis gesetzt. Da wir nicht wis­sen in Wel­cher Höhe die ein­zel­nen Ver­si­che­run­gen bereit sind Heil­mit­tel zu erstat­ten, sollte sich jeder Ver­si­cherte selbst bei sei­ner Ver­si­che­rung dar­über infor­mie­ren.

Unsere Preise sind stets unter­halb des 2,3 –fachen Sat­zes der VdeK. In der Regel bei dem 1,37-1,7x Satz, was dem bundesweiten Standard entspricht. (GebüTh-Verordnung)

Trotz­dem ver­su­chen ein­zelne Ver­si­che­rer die volle Kos­ten­er­stat­tung zu ver­wei­gern. Soll­ten Sie Pro­bleme bei der Erstat­tung der ver­ein­bar­ten Sätze haben spre­chen Sie uns an.

Unabhängig davon, dass sich unser Honorar deutlich unterhalb des 2,3-fachen VdAK-Satzes bewegt, lassen wir es uns auch weiterhin nicht nehmen, unsere Behandlungen mit deutlich höherem Therapieaufwand und längerer
Behandlungszeit vorzunehmen, als es dem vertraglich mit den Krankenkassen vereinbarten Pflichtstandard von lediglich 15 Minuten entspricht. Dem Drängen der Kostenträger – auch der Privatversicherer – nach einer zunehmenden Einschränkung medizinischer Versorgungsleistungen werden wir nicht nachgeben, da für uns die
qualifizierte Behandlung unserer Patienten oberste Priorität genießt!

 

Nachfolgende Auszüge aus Gerichtsurteilen oder deren Aktenzeichen vermitteln Ihnen einen Eindruck, wie die meisten deutschen Gerichte im Streitfall zwischen diesen Versicherern und ihren verärgerten Kunden – unseren Patienten – entschieden haben.

 

 

In dem am 20. März 2002 verhandelten Fall (Az: 2/1 S 124/01) des Landgerichts Frankfurt am Main wies der Vertrag der Privatpatientin lediglich die Klausel aus, dass die „übliche Vergütung“ für Heilbehandlungen erstattet wird. Die von der Patientin eingereichte Rechnung wollte das Versicherungsunternehmen aber nur in Höhe der beihilfefähigen Höchstsätze bezahlen, wobei ein Zuschlag von 15 Prozent noch toleriert werde. Dies sei in dieser Form üblich, so die Argumentation.

 
 
„Üblich“ ist, was mehrheitlich in der Region gezahlt wird
 

Das Frankfurter Gericht bewertete diese Einschätzung jedoch als falsch: Für einen Privatpatienten könne das Versicherungsunternehmen nicht die „Üblichkeit in einem anderen System“ – hier: die staatlich festgesetzten Beihilfesätze – heranziehen. Vielmehr sei nur das „üblich“, was in der Region für physiotherapeutische Leistungen mehrheitlich gezahlt wird. Zur Ermittlung der angemessenen ortsüblichen Preise dürfe dabei nur die Gruppe der Privatversicherten herangezogen werden. Die Versicherung hätte folglich beweisen müssen, dass der Physiotherapeut eine nicht ortsübliche Rechnung gestellt hat. Diesen Beweis blieb das Unter- nehmen jedoch schuldig.

 

Das Honorar, das der Physiotherapeut der Privatpatientin in Rechnung gestellt hatte, richtete sich in diesem Fall nach den vereinbarten Preislisten zwischen den Landesverbänden des Deutschen Verbandes für Physiotherapie – Zentralverband der Krankengymnasten/Physiotherapeuten (ZVK) und den Landesvertretungen des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen e.V. Dabei wird eine Steigerung um den Faktor 1,8 (für praktische Leistungen bis zu 2,3) zugestanden.

 

Nahezu identisch entschied das gleiche Gericht bereits in einem Urteil vom 16. Januar 2002 (Az: 2/1 S 164/01). Auch hier ließen die Richter nicht zu, dass sich die private Krankenversicherung nach der Abrechnungspraxis in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet und die gestellte Rechnung entsprechend kürzt.

 

 

Ebenso urteilet das

LG II, München, 14.04.99 (AZ: II 11 O 7577/96)
“…, dass die von der Beklagten zugrundegelegten bundesweit geltenden Beihilfesätze jedenfalls nicht geeignet sind,
einen im Einzelfall zutreffenden Maßstab für einen örtlich üblichen Preis zu bilden…”

 

Weitere Quellen sind auch im Link zu finden: https://www.privatpreise.de/patienten/versicherung-zahlt-nicht/quellen-urteile/

Gut zu Wissen

Bitte bringen Sie die Verordnung Ihres Arztes, ggf. vorhandene Röntgen oder MRT Befunde und ein ein großes Handtuch für die Liege oder die Trainingsgeräte mit. Wir empfehlen Ihnen ein sportives Outfit oder bequeme Kleidung zu tragen, in der Sie sich gut bewegen können. Ganz wichtig, bitte vergessen Sie Ihre gute Laune nicht.

Ihr Therapeut wird mit einer Anamnese anfangen. Hierbei stellen wir Fragen, die notwendig sind um Ihre Gesundheitsproblematik zu erfassen.

 

Ihr Therapeut bewertet zunächst Ihren allgemeinen Gesundheitszustand. Er fängt mit der lokalen Untersuchung gezielt bei Ihrer Problematik an. Danach werden die Belastbarkeit des gesamten Körpers und die zugrunde liegenden Zusammenhänge und Ursachen miteinander verknüpft.

 

Nach der Untersuchung wird Ihr Therapeut Ihnen erklären, zu welchen Erkenntnissen er gekommen ist, was eine mögliche Ursache der Beschwerden ist und welche Behandlung er für notwendig erachtet.

 

Denken Sie bitte an eventuell vorhandene relevante Röntgenaufnahmen und Behandlungsunterlagen.

Wir geben uns größte Mühe Ihre Wünsche bei der Terminfindung  zu berücksichtigen. Falls Sie einmal verhindert sind und können den vereinbarten Termin nicht wahrzunehmen, bitten wir darum, uns mindestens 24Stunden vorher zu informieren. Nur so können wir den Termin weitervergeben. Wir behalten uns vor, sofern die 24 Stunden unterschritten werden, Ihnen den Ausfalltermine in voller Vergütungshöhe in Rechnung zu stellen. Bitte nutzen Sie am Wochenende unsere Anrufbeantworter um die Frist einzuhalten.

Die Termine sind abhängig von der ärztlichen Verordnung und können zwischen 20 und 60 Minuten dauern. Bei einer klassischen Physiotherapieverordnung sieht die gesetzliche Krankenversicherung z.B. eine Behandlungsdauer von 15 Minuten vor, in diesem Zeitraum soll der Therapeut auch die Dokumentation, Terminierung und ggf. den Arztbericht durchführen. Da dies schlichtweg unmöglich ist  beträgt bei uns die Taktung 25 Minuten. Sie werden 17-20 Minuten behandelt, die restliche Zeit nutzt der Therapeut , um die notwendige Dokumentation und Terminierung durchzuführen. 

Physiotherapeutische Maßnahmen gehören zu den Heilmittelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings übernehmen jene nicht die Gesamtkosten. In der Regel ist eine Eigenbeteiligung vorgesehen ist. Diese setzt sich wie folgt zusammen: 10,00 € Rezeptgebühr + 10% des Rezeptwertes. Wir bitten Sie darum, den Betrag der Rezeptgebühr am Tag der ersten oder zweiten Behandlung bar zu bezahlen. Unsere Mitarbeiter im Service teilen Ihnen den genauen Betrag mit. Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, bringen Sie bitte eine Kopie Ihrer Befreiungskarte mit. Mitglieder einer privaten Versicherung unterliegen nicht dieser Regelung.

Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin, damit Sie beispielsweise die Möglichkeit haben Termine zu ändern oder Fragen zu stellen. Sinnvoll sind 10 Minuten vor Behandlungsbeginn. Bei Ihrem ersten Besuch empfehlen wir Ihnen mindestens 15 Minuten eher zu erscheinen, um Ihre Anmeldung auszufüllen, die Datenschutzerklärung zu unterschreiben und um Sie optimal und herzlich begrüßen zu können.
Kaffee oder Wasser steht im Wartebereich  kostenlos für Ihr Wohlergehen zur Verfügung.

 

Die Verordnung Ihres Arztes ist in der Regel bis 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig, weswegen der Ersttermin innerhalb dieses Zeitraumes stattfinden muss. Des Weiteren darf die Behandlung nicht länger als 14 Tage unbegründet unterbrochen werden.

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